Die Corona-Task Force hat dem Landesvorstand eine überarbeitete Richtlinie zum Corona-Infektionsschutz vorgelegt. Nach Genehmigung geht diese an die Staatskanzleien und wird nach aktuellem Stand am 25. Juni veröffentlicht.
Das Papier enthält Lockerungen bezüglich der Abstandsregeln in den Gottesdiensten, Vorgaben für Chor- und Orchesterproben in Innenräumen und ermöglicht voraussichtlich die Beköstigung bei niedrigen Inzidenzen im Außenbereich.
Keine Lockerungen wird es bei der Maskenpflicht geben können, da die Bundesländer in ihren Verordnungen immer noch medizinische Masken in Innenräumen vorschreiben (in Bayern FFP2-Masken). Ebenfalls wird es keine Lockerungen bezüglich des Gemeindegesangs geben, da die Behörden diesen immer noch untersagen oder an komplexe Auflagen koppeln.
21. Juni 2021
Text:
NAK-West
Fotos:
Archiv
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