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Ab Juli sind Zusammenkünfte in Kirchen möglich

 

Die Neuapostolische Kirche Westdeutschland erlaubt ab 1. Juli 2020 wieder Zusammenkünfte in den Kirchengebäuden außerhalb der Gottesdienste.

Die Regelungen der Richtlinie zum Corona-Infektionsschutz vom 19. Mai 2020 zur Durchführung von Gottesdiensten gelten analog auch für Zusammenkünfte in den Kirchen.

Insbesondere sind einzuhalten beziehungsweise vorzusehen:

• das Tragen von Nasen-Mund-Schutz beim Betreten des Kirchengebäudes (solange dies im öffentlich-zugänglichen geschlossenen Räumen noch behördlich angeordnet ist)

• die Begrenzung der Teilnehmerzahl aufgrund der Abstandsregeln

• der Hinweis auf Handhygiene am Kircheneingang

• der Verzicht auf Begrüßung und Verabschiedung mit Handschlag

• die Dokumentation der Teilnehmer zur Nachverfolgung von Infektionsketten

• die ausreichende Lüftung der genutzten Räume.

Ab dem 1. Juli 2020 können in den Kirchengebäude durchgeführt werden:

• Vorsteherversammlungen

• Ämterversammlungen

• Jugendzusammenkünfte

• Religions- und Konfirmandenunterrichte

• Zusammenkünfte der Gemeindegremien

• Orchester- bzw. Instrumentalkreisproben

• Musikunterrichte

• Andachten

• Gesprächskreise

• Fortbildungsveranstaltungen

Für Trauerfeiern in den Kirchen gelten die Regelungen für Gottesdienste.

Chorproben und Seniorenzusammenkünfte finden bis auf Weiteres nicht statt, da Gesang mit einem erhöhten Infektionsrisiko verbunden ist und ein Großteil der Senioren zur Risikogruppe zählen dürfte.

Weitere Infos auf NAK-West

21. Juni 2020
Text: Redaktion -hk-
Fotos: Jennifer Lennermann

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