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Überlegungen zu Lockerungen in der Corona-Pandemie

 

Am Ende der Ämterstunde am Donnerstagabend, 23. April 2020, gab Bezirksapostel Rainer Storck noch einen Ausblick zur Wiederaufnahme der Gottesdienste in den Gemeinden.

Wichtig dabei: Die Videogottesdienste würden bis auf weiteres beibehalten, bis sich das Gemeindeleben wieder normalisiert habe.

Angesichts der Diskussion um die Lockerung der Verbote habe der Stammapostel eine Stellungnahme abgegeben, berichtete Bezirksapostel Rainer Storck am Ende der Ämterstunde am 23. April 2020. Diese sei am Donnerstagmittag auf der Internetseite der Neuapostolischen Kirche International www.nak.org veröffentlicht worden. Dazu gebe es eine darauf aufbauende Veröffentlichung der Gebietskirche Westdeutschland.

„Task Force“ erarbeitet Richtlinie

„Wir machen uns natürlich Gedanken darüber, wie wir eine Wiederaufnahme der Gottesdienste umsetzen können“, so der Bezirksapostel. Die Kirchenleitung stimme sich dabei auch mit den anderen Kirchen sowie der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen ab. Gespräche gebe es zudem mit den anderen Bezirksaposteln in Europa, um – soweit möglich – ein einheitliches Vorgehen zu erreichen. 

„Für die Vorbereitungen in Westdeutschland habe ich in der letzten Woche eine sogenannte Task Force gebildet, die bereits eine Richtlinie erarbeitet hat.“ Das Dokument werde in den nächsten Tagen weiter besprochen und an die behördlichen Anordnungen und Vorgaben angepasst.

Hilfe bei der Umsetzung

Die finalen Richtlinien gingen dann den Bezirks- und Gemeindevorstehern zu. Gleichzeitig stellte der Bezirksapostel klar. „Die Umsetzung der Vorgaben werden nicht einfach und sofort umsetzbar sein.“ Dies werde Zeit brauchen. Für die Umsetzung sagte der Bezirksapostel Unterstützung zu. „Wir lassen euch damit nicht allein.“

Videogottesdienste werden weiter angeboten

In Westdeutschland ist vorgesehen, die Videogottesdienste vorerst beizubehalten. Die von der Gebietskirche aus betreuten Gemeinden lägen in sechs Bundesländern: Das sind neben den Kernländern Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland sowie Nordrhein-Westfalen noch einige Gemeinden in Bayern und Niedersachsen. In den einzelnen Bundesländern könnten die Vorgehensweisen bezüglich der Lockerungen für die Gottesdienste ganz unterschiedlich sein.

„Deshalb müssen wir uns Zeit nehmen bis wir wieder in den vollen Rhythmus gekommen sind und die Videogottesdienste weiter anbieten, damit alle einen Gottesdienst erleben können“, so der Bezirksapostel.

26. April 2020
Text: Frank Schuldt
Fotos: Frank Schuldt

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