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Einzahlung der Bargeld-Opfer sowie
alternative Wege für Opfer und Spenden

 

Bezirksapostel Stefan Pöschel informierte in einem Rundschreiben, warum das Opfern ohne Bargeld die von der Kirche bevorzugte Variante ist. Die Möglichkeit, Bargeld zu opfern, bleibt jedoch unverändert bestehen.

Per Rundschreiben an alle Gemeinden informierte Bezirksapostel Pöschel darüber, dass es zunehmend Probleme bei der Einzahlung von Opfergeldern auf das Kirchenkonto gibt. Durch den Abbau von Bankfilialen wird es für die Gemeindebeauftragten immer schwieriger und für die Kirche teurer, Bargeld-Opfer einzuzahlen. Aufgrund dieser Tatsache wirbt der Bezirksapostel für "das bargeldlose Opfern".

Verschiedene Formen des Opferns möglich

Die Apostel machen deutlich, dass der Segen des Opferns von der Herzenseinstellung und nicht von der Form der Geldzuwendung abhängig ist. Um der geschilderten Problematik entgegenzuwirken, bietet die Kirche verschiedene Möglichkeiten des bargeldlosen Opferns an.

Überweisungen - Dauerauftrag

Überweisungen bzw. die Einrichtung eines Dauerauftrags direkt auf das Spendenkonto der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland bei der Sozialbank (früher „Bank für Sozialwirtschaft“) bzw. bei der Postbank ist eine der seit vielen Jahren möglichen Formen, die inzwischen bereits von 80% der Kirchenmitglieder genutzt wird.

Die IBAN eines der Spendenkonten hat sich in den letzten Jahren geändert. Hier die korrekten Daten der beiden Spendenkonten:

Empfänger: NAK Westdeutschland

IBAN: DE80 3702 0500 0008 6670 00
BIC: BFSWDE33XXX
SozialBank AG


IBAN: DE62 4401 0046 0006 9504 64
BIC: PBNKDEFF
Postbank Dortmund


Verwendungszweck: Gemeindename + wenn vorhanden die Spendennummer (siehe unten)

Digitales Opfern und Spenden

Neu bietet die Neuapostolische Kirche Westdeutschland drei digitale Wege der Geldzuwendung an:

  • per Online-Formular
  • per Paypal
  • per Girocode

Diese Wege sind einfach, u.a. durch Scannen des passenden QR-Codes mit dem Smartphone, zu verwenden. 

Spendennummer und Spendenbescheinigung

Spenden sind steuerlich absetzbar. Zuwendungen bis zu einem Betrag von 300 Euro können ohne Spendenbescheinigung im Rahmen der Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden. Als Nachweis genügt auf Nachfrage ein Kontoauszug oder Überweisungsbeleg.

Für höhere Spenden stellt die Neuapostolische Kirche Zuwendungsbestätigungen aus, die zu Beginn des Folgejahres versandt werden. Um die Spenden korrekt zuordnen zu können, ist in diesen Fällen die Angabe der persönlichen Spendennummer bei Überweisungen bzw. Online-Zuwendungen hilfreich. Diese teilt die Kirchenverwaltung gern mit: Telefon 0231 57700-35, Link: spenden@nak-west.de bzw. kann aus einer bereits empfangenen Spendenbescheinigung entnommen werden.

14. Juli 2025
Text: Helmut Küppers, NAK-West
Fotos: NAK-West

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