Ab dem 9. Juli entfällt auch in Nordrhein-Westfalen die Maskenpflicht während des Gottesdienstes am Sitzplatz unter bestimmten Voraussetzungen.
Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz unter 10 liegt, kann in den Gottesdiensten bei einem Abstand von 1,50 Meter zu Personen aus anderen Hausständen die Maske am Platz abgenommen werden. So können Geimpfte und Genesene ohne Abstand zusammensitzen.
Diese Abstandsregelung verhindert jedoch in etlichen Kirchen die Anwesenheit von Geschwistern, die gerne den Gottesdienst vor Ort miterleben möchten, da nicht ausreichend Platz für alle Gottesdienstbesucher vorhanden ist.
Aus diesem Grund hat die Leitung der Gebietskirche festgelegt, dass die Sitzplatzkapazität in den Kirchen Priorität hat, d.h. es soll niemand zu Hause bleiben müssen, damit andere die Maske ablegen können.
Die Prüfung und Festlegung der Maskentragung obliegt den Gemeindevorstehern, da sie einen Überblick über die Anzahl der Gottesdienstbesucher haben.
Weitere Infos können auf NAK-West eingesehen werden.
10. Juli 2021
Text:
Helmut Küppers,
NAK-West
Fotos:
Archiv
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