Es gibt Gemeindeaufgaben, die langfristig ausgeübt werden und wegen ihrer hohen seelsorgerischen Anteile einen besonderen Stellenwert innerhalb der Gemeinde haben. Solche Aufgaben werden zukünftig per Ernennung öffentlich übertragen.
Ab dem 1. September 2019 vollzieht die Neuapostolische Kirche diesen bedeutenden Schritt: Schwestern und Brüder, die keine Amtsträger sind, werden für einen speziellen Gemeindeauftrag in die Gemeinde gesandt und dafür öffentlich ernannt. Somit werden nicht nur Amtsträger, wie der Stammapostelhelfer oder Bezirksapostelhelfer, der Bischof oder der Vertreter des Bezirksvorstehers oder Gemeindevorstehers ernannt, sondern auch Glaubensgeschwister ohne Amt. Sie vollziehen Dienste, die seelsorgerischer Art sind oder der Unterweisung in der Lehre dienen.
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19. September 2019