Co-Abhängigkeit
In unserer Selbsthilfegruppe für Suchterkrankungen und deren Angehörige haben wir festgestellt, dass das Wort Co-Abhängigkeit noch wenig bekannt ist. So ist es uns ein ganz besonderes Anliegen, näher auf die Co-Abhängigkeit einzugehen bzw. diese näher zu erklären.
Wie viele bereits wissen, ist die Suchtproblematik breit gefächert und bezieht sich nicht nur auf die Sucht von Rauschmittel (stoffgebundene Süchte) wie Alkohol und Drogen, sondern auch auf die so genannten Verhaltenssüchte wie Beziehungssucht, Kaufsucht, Sexsucht, Spielsucht, Computersucht, Arbeitssucht, Esssucht (Adipositas), Bulimie (Ess-Brech-Sucht), Anorexie(Magersucht)etc.
Da ein süchtiges Verhalten ein krankhaftes Verhalten ist, ist die WHO (Weltgesundheitsorganisation) dazu übergegangen, von Abhängigkeit zu sprechen. An dieser Stelle möchten wir noch mal deutlich machen, dass eine Abhängigkeit (Sucht) ein Symptom einer tief greifenden, psychischen Störung ist. Da der süchtige Mensch in einem Teufelskreislauf gefangen ist, dem er allein nicht mehr entkommen kann, ist Hilfe von außen zum Ausstieg unerlässlich.
Dies gilt ebenso für die Mitbetroffenen bzw. Co-Abhängigen.
Was bedeutet Co-Abhängigkeit?
Wenn eine Familie von einer Suchtproblematik betroffen ist, befinden sich alle Beteiligten unter einer Dauerbelastung. Schließlich kommt es dazu, dass das Leben von Angehörigen ganz durch die Sucht (-Krankheit bzw. -Abhängigkeit) beherrscht wird. Für eigene Interessen und Hobbys, die Pflege von Freundschaften bleibt kaum noch Raum. Die Bemühungen, das süchtige Verhalten unter Kontrolle zu bekommen, nehmen alle Energie in Anspruch. In der Suchthilfe wurde für dieses Verhalten, das viele Angehörige von Suchtkranken betrifft, der Begriff Co-Abhängigkeit geprägt.
Auf jeden Suchtkranken treffen in der Regel ca. 5 Mit-Betroffene (Co-Abhängige). Ihre Zahl liegt bundesweit bei rund acht Millionen Menschen. Sie stecken in anhaltende, beständige Krisen, die sie zu bewältigen versuchen, manchmal über Jahrzehnte hinaus. Jedes einzelne Familienmitglied versucht, sich auf die jeweils eigene Art und Weise an die krisenhafte Entwicklung in der Familie anzupassen, um im Chaos der – oft unvorhersehbaren – Ereignisse zu überleben.
Allein Kinder suchtkranker Eltern werden in der Schule häufiger durch mangelnde Leistungen und unangemessenes Verhalten auffällig. Sie erzielen geringere schulische Leistungen und haben oftmals Defizite beim sprachlichen Ausdrucksvermögen. Sie zeigen eine vermehrte Hyperaktivität (ADHS) und leiden unter Aufmerksamkeitsstörungen, gekoppelt mit Störungen des Sozialverhaltens. Sie laden keine Freunde mehr nach Hause ein oder gehen nicht mehr weg. Sie zeigen vermehrt Ängste sowie depressive Symptome. Die Vereinsamung bzw. Überforderung des Co-abhängigen Kindes ist grenzenlos. Kinder suchtkranker Eltern finden innerhalb ihrer Familien keine stabile und Halt gebende, liebevolle und vor allem verlässliche Struktur mehr vor.
Der Co-Abhängige bzw. Mit-Betroffene gelangt durch das Suchtverhalten seines Angehörigen, immer wieder an die Grenzen seiner eigenen Belastbarkeit. Alles dreht sich nur mehr um den Suchtabhängigen und richtet all seine Aufmerksamkeit und Energie auf ihn. Sie selbst erleben sich als nicht so wichtig und ihre eigenen Bedürfnisse kennen sie kaum. Sie sind verschwunden unter der Last der Abhängigkeit . Aus Schuld, Scham und Schande übernehmen sie vielerlei Rollen und durchlaufen oft etliche Phasen.
Die Entschuldigungs- oder Beschützerrolle
Anfangs stecken sie in der Entschuldigungs- oder Beschützerrolle. Diese ist dadurch gekennzeichnet, dass andere Familienangehörige, in der Regel die Partner, Verantwortung für den Suchtabhängigen übernehmen. Sie kümmern sich mehr und mehr um alles, was anfällt, um den Betroffenen zu entlasten und versuchen, akzeptable Erklärungen für das Verhalten zu finden. Gleichzeitig ersparen sie ihm die Konsequenzen, die sein Verhalten ohne diese Hilfs- und Rettungsaktionen nach sich zögen. Es werden Schulden beglichen, neue oder weitere Geldquellen erschlossen, um finanziell über die Runden zu kommen.
Sie sorgen u. a. dafür, dass der Suchtmittelabhängige rechtzeitig aufsteht und pünktlich zur Arbeit erscheint, oder sind damit beschäftigt, Entschuldigungen beim Arbeitgeber fürs Nichterscheinen zu finden. Sie erledigen im Haushalt Aufgaben, für die sie nicht zuständig wären.
Um zu verhindern, dass das Suchtverhalten des Abhängigen Außenstehenden bekannt wird, ziehen sich die Co-Abhängigen oftmals aus sozialen Kontakten zurück. Sie sagen Einladungen ab oder geben soziale Kontakte schließlich ganz auf. Häufig reduzieren sich die Kontakte der Familienmitglieder auch untereinander auf das Notwendigste, wobei das Suchtthema nicht selten zum einzigen Gesprächs- und Streitthema wird. Sie fühlen sich oft schuldig und hoffen „Wenn ich mir nur genügend Mühe gebe, werde ich die Situation schon in den Griff bekommen“. Sie sehen sein Versagen als ihres an! Die Endstation bedeutet: Verzweiflung, Hilflosigkeit, Hoffnungslosigkeit und unendliche Traurigkeit.
Diese „beschützende“ Rolle lässt wiederum das Selbstwertgefühl des Suchtmittelabhängigen absinken. Schuld- und Minderwertigkeitsgefühle nehmen zu – und das Konsumverhalten wird verstärkt, um diese Situation auszuhalten: Ein Teufelskreis beginnt.
Die Kontrollphase
Es folgt die Kontrollphase. Diese beginnt, wenn die Erklärungsmuster nicht mehr greifen. Mehr und mehr bekommt der Co-Abhängige das Gefühl, versagt zu haben. Das Selbstvertrauen der Co-Abhängigen ist eng mit dem Konsumverhalten des Suchtmittelabhängigen verbunden. Der Mit-Betroffene Partner versucht, das Konsumverhalten immer wieder zu kontrollieren. In der Beziehung kommt es zum Kampf, Flaschen werden ausgegossen, Medikamente versteckt und die Augen sind nur mehr auf den Suchtmittelkranken gerichtet. Nach außen hält der Co-Abhängige weiter zu ihm, um somit die Fassade aufrecht zu halten und den Schein zu wahren.
Die Anklagephase
In der Anklagephase will die Familie nichts mehr mit dem Suchtmittelabhängigen zu tun haben. Der Partner droht mit Trennung, vielleicht auch damit, sich selbst etwas anzutun. Nicht selten kommt es zu körperlicher Gewalt. Diese Phase wird häufig verlängert, wie vereinbarte Konsequenzen nicht eingehalten werden – „wenn Du nicht aufhörst, ziehe ich aus und nehme die Kinder mit“ – und dann passiert doch nichts. Die bereits eingereichte Scheidung wird zurückgezogen, weil eine kurze Abstinenzphase Hoffnung aufkeimen lies – und dann ist doch alles wieder beim alten. Gerade in dieser Phase wächst der Leidensdruck innerhalb der Familie enorm.
Co-Abhängige, die mit einem suchtmittelkranken Betroffenen leben, befinden sich in einer Kraft zehrenden und manchmal aussichtslos erscheinenden Situation. Sie leben in ständiger Angst und Sorge (Dauerstress) und eigene Krankheitszeichen machen sich breit. Sie neigen zu somatischen und psychosomatischen Symptomen, wie Ein- und Durchschlafstörungen, ständiges Grübeln, Nervosität, Angst- und Panikattacken (Symptome: Herzklopfen, Schwindel, Erstickungsgefühle), Magen-Darmbeschwerden, Bluthochdruck, Migräne, Erschöpfung, bis hin zum körperlichen Zusammenbruch. Zuletzt kapseln sie sich von der Außenwelt ab. Es zeigen sich depressive Symptome und im schlimmsten Fall stellen sich erste Selbstmordgedanken ein.
In unserer Selbsthilfegruppe treffen sich Menschen, die ähnliche Probleme haben oder hatten, wie Sie selbst. Bereits das Wissen, dass die anderen vergleichbare Erfahrungen haben, ist erleichternd und schafft Mut zur Offenheit und Veränderung. Unser Wunsch ist, dass sich Co-Abhängige nicht allein, schuldig und unverstanden fühlen, sondern es gilt, Schuldgefühle zu überwinden und das Selbstvertrauen des Co-Abhängigen (Mit-Betroffenen) so zu stärken bzw. zu unterstützen, dass er wieder selbständig und aktiv handeln kann und nicht mehr nur auf die Situation des Suchtmittelabhängigen reagiert.
Weitere Informationen:
Selbsthilfegruppe im Bezirk Niederrhein
Treffpunkt: Die Selbsthilfegruppe trifft sich jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat um 19:30 Uhr in der Gemeinde Kamp-Lintfort
Deutsche Hauptstelle gegen Suchtgefahren e.V. (DHS)
Postfach 1369
59003 Hamm
www.dhs.de
Tel.: 0 23 81/90 15- 0
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA)
www.bzga.de
Tel.: 02 21/89 20 31





